
Kritik an Antisemitismus ist in der Friedensgesellschaft DFG-VK offenbar nicht willkommen. Nachdem der Berliner Landesverband in einem Blogbeitrag den Kundgebungsaufruf des Netzwerks „Gerechter Frieden“ als israelfeindlich kritisiert hatte, beschloss die DFG-VK auf ihrem Bundesausschuss: Dieser Text gehört zensiert! Satzungswidrig forderte der Bundesausschuss den Berliner Landesverband auch noch zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen für den Vorstand auf. Ein*e Delegierte*r des Berliner Landesverbands resümiert: „Wer die in der Friedensbewegung allgegenwärtigen Ressentiments gegen Israel kritisch zur Sprache bringt, erlebt dafür in der DFG-VK massive Anfeindungen“.
Was ist der Bundesausschuss der DFG-VK?
Der Bundesausschuss (kurz: BA) ist das wichtigste Gremium zwischen den Bundeskongressen. Im BA entscheiden Delegierte aus allen Landesverbänden, dem Bundessprecher*innenkreis und den bundesweiten AGs über wichtige Dinge; er trifft sich 4x im Jahr zu einem Meeting. Das BA-Meeting am 9. März 2025 war keins wie jedes andere: Es war sogar noch problematischer als sonst. Bereits im Vorfeld hatte die Auseinandersetzung über das „Gerechter Frieden“-Bündnis für so viel Aufregung in der DFG-VK gesorgt, dass die gesetzten Themen Bundestagswahl, neue Geschäftsordnung und die Finanzen des Verbands zu Fußnoten verkamen.
Was war geschehen?
Der Landesverband Berlin-Brandenburg hatte sich öffentlich gegen das Bündnis „Gerechter Frieden“
gestellt. Der Bundessprecher*innenkreis (kurz: BSK) der DFG-VK unterstützt dieses Bündnis. Nicht nur, dass die Berliner*innen eine deutliche Kritik an dem Bündnis veröffentlichten – nein, sogar eine kleine Gegenkundgebung zur Kundgebung des Bündnisses am 15. Februar haben sie veranstaltet und machten damit innerverbandliche Meinungsverschiedenheiten öffentlich sichtbar.

Darüber wurde auch in der Presse berichtet . Die Kernaussage der Kritik des Berliner Landesverbands am Bündnis „Gerechter Frieden“: „Einseitige Parteinahme, selektive Solidarität und ein unredlicher Aufruf, in dem israelfeindliche und antisemitische Ressentiments unter einem humanistischen Anstrich versteckt werden, sind nicht geeignet, einen gerechten Frieden zu befördern“.
Aber damit nicht genug, zusätzlich erdreisteten sich die Berliner*innen doch tatsächlich, die veranstaltenden Organisationen der „Gerechter Frieden“-Kundgebung auch abseits des Kundgebungsaufrufs öffentlich für Antisemitismus zu kritisieren – darunter auch mit der DFG-VK „befreundete“ Organisationen wie IPPNW und pax christi. Zu den Unterzeichnenden des problematischen Aufrufs gehörte auch der BSK der DFG-VK. Durften wir als Landesverband denn das alles? Na klar, laut Satzung bestimmen die Gliederungen der DFG-VK ihre Arbeitsweisen sowie ihre Aufgabenstellungen und Arbeitsschwerpunkte selbstständig. Und Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind Grundrechte.
Der Bundessprecher*innenkreis reagiert panisch
Kurz nach unserem Aufruf zur Gegenkundgebung veröffentlichte der BSK einen Diss, in dem er den Landesverband aufforderte, die Gegenkundgebung abzusagen und „die Vorwürfe fallen zu lassen“.

Nachfragen, welche „Vorwürfe“ gemeint seien, beantworteten die BSK-Mitglieder nicht. „Das ist die Ausformulierung von Machtansprüchen, ohne Sachargumente zu haben oder zu nennen“, kommentiert das ein*e Delegierte*r aus Berlin. Pünktlich zum BA-Meeting legte der DFG-VK-Bundesverband dann ein Schreiben von Gerold König (Bundesvorsitzender der deutschen Sektion von pax christi) vor, das die Aufforderung enthielt, angeblich falsche Textpassagen in unserem (Spoiler: vom Bundesausschuss zensierten) Text zu löschen. Außerdem verlangte er, dass die ersten drei Worte unseres Kundgebungsmottos in unserem Text nicht mehr genannt werden dürfen. Das bei der Versammlungsbehörde angemeldete Motto lautete: „Gegen jeden Antisemitismus – Solidarität statt Hass – Gegen Desinformation“. Der Pax Christi – Funktionär setzte dazu unter Androhung „gerichtlicher Schritte“ eine Frist bis zum 31. März 2025.
High Noon: Die Stunde der Abrechnung
Kurz vor Mittag ging es im Bundesausschuss dann zur Sache: Die Tagesleitung ruft den folgenden TOP auf: „Diskussion um die Unterstützung der ‚Gerechter Frieden‘-Kundgebung durch den Bundesverband sowie die ‚Gegendemo‘ und den Text des Landesverbands Berlin-Brandenburg“. Wir fanden, der erste Teil dieser Maßgabe fiel weitgehend unter den Tisch. Trotz hartnäckiger Nachfragen durch Mitglieder des Berliner Landesverbands und zwei weiterer BA-Delegierter anderer Gliederungen bereits im Vorfeld hüllt sich der BSK in Schweigen darüber, warum er den überaus kritikwürdigen Aufruf unterschrieb und die „Gerechter Frieden“-Kundgebungen unterstützt. Das Schweigen darüber setzte sich auch im BA-Meeting fort. Nur ein Bundessprecher ging auf die diesbezüglichen Fragen sehr kurz und ausweichend ein und nannte den Aufruf des Bündnisses „nicht optimal“. Das war’s dazu! (Redaktionelle Anmerkung: Wir haben den Bundessprecher angeschrieben und gefragt, ob er sich dazu äußern möchte. Wir haben auf unsere Anfrage keine Antwort erhalten).
Ein*e Berliner Delegierte* schildert ihren* Eindruck: „Offenbar ging es unter diesem TOP dem BSK auch nur darum, die Mitglieder des Berliner Landesvorstands anzugreifen und nicht um eine sachliche Auseinandersetzung.“ Mehrere Delegierte plädierten für einen Ausschluss der „antideutschen“ Berliner*innen aus der DFG-VK. Plötzlich, aber nicht unerwartet, waren sich viele einig: mit Rauswürfen, und nicht etwa mit sachlicher Analyse und einer reflektierenden Fehlerkultur wird der Frieden in der Friedensgesellschaft wiederhergestellt.
Anträge gegen den Landesverband Berlin-Brandenburg: Aus dem Hut gezaubert oder getrickst?
Ein Bundessprecher kündigte lange nach dem Beginn des Meetings (vor der Mittagspause) an, er wolle zwei gegen den Landesverband gerichtete Anträge stellen.
Nach der BA-Geschäftsordnung können Anträge unter Umgehung der üblichen Zwei-Wochen-Frist nur gestellt werden, wenn sie von 5 Personen unterschriftlich unterstützt werden und der Tagesleitung zu Sitzungsbeginn vorliegen.
Zum Zustandekommen der beiden vom Bundessprecher angekündigten Anträge gab es viel Verwirrung. Das Protokoll des Meetings bestätigt, dass die Tagesleitung die Delegierten zu Sitzungsbeginn nicht über diese Anträge informierte – sie wurden nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Der BSK hat die Originalanträge bis heute (16.5.2025) den Delegierten nicht gezeigt – der Wortlaut wurde nur im Chat wiedergegeben und vorgelesen. Die Angestellten der DFG-VK haben die Anträge bis heute nicht in der DFG-VK-Cloud abgelegt – so wie es üblich ist und mit den anderen Anträgen gemacht wurde. „Im Laufe der Sitzung stellte ausgerechnet die Tagesleitung dem antragstellenden Bundessprecher die Frage, wann die Anträge vorlagen“, staunt ein*e Berliner Delegierte*r. „Später teilte die Tagesleitung mit, sie hätten am Vortag vorgelegen. Unserer Erinnerung nach zauberte ein einzelner Bundessprecher den Antrag mit der Formulierung „Ich stelle hiermit den Antrag“ an der Tagesordnung vorbei aus dem Hut. Deshalb fragte ein*e Delegierte*r der AG Jugend nach, ob es fünf Unterschriften für den Antrag gäbe.
Darauf hieß es dann, es sei nicht der Antrag eines Bundessprechers, sondern ein Antrag des Bundessprecher*innenkreises (der aus 5 Personen besteht), deswegen seien fünf Unterschriften nicht erforderlich. Auf weitere Nachfrage hieß es danach, fünf Personen seien namentlich genannt“, berichteten Delegierte. Diese vielen Widersprüche und Ungereimtheiten nähren den Verdacht, dass unwahre Angaben gemacht wurden und ein irreguläres Beschlussverfahren durchgeführt wurde.
Wir haben die 5 Bundessprecher*innen, darunter die Tagesleitung, angeschrieben und gefragt, ob sie sich zu den beschriebenen Vorgängen äußern wollen. Wir haben auf unsere Anfragen keine Antwort erhalten. Wir haben auch den protokollführenden politischen Geschäftsführer der DFG-VK angeschrieben und gefragt, ob er sich zum Vorliegen der Anträge zu Sitzungsbeginn und zum Verbleib der Originalanträge äußern wolle. In seiner Antwort ist er darauf nicht konkret eingegangen. Er verwies jedoch darauf, dass er den Wortlaut der Anträge im Protokoll aufgenommen habe.
Der Bundesausschuss zensiert den Landesverband Berlin-Brandenburg
Der erste vom Bundessprecher oder vom BSK eingebrachte Antrag fordert den Landesverband Berlin-Brandenburg auf, den Begründungstext für seine Gegenkundgebung von seiner Website zu nehmen, mit einem 48-Stunden-Ultimatum. Der BSK begründet das mit dem schon erwähnten Schreiben von Gerold König, in dem der pax christi – Vorsitzende einzelne Textstellen beanstandet und zur Löschung derselben bis zum 31. März auffordert. „Das ist eine absurde Forderung. Bei diesen Textstellen handelt es sich um direkte Zitate und auf Tatsachen beruhende zulässige Werturteile. Wir haben teilweise direkt aus Veröffentlichungen von pax christi zitiert – diese Quellen kann man nun wirklich nicht wegleugnen“, kommentiert ein*e Delegierte*r aus Berlin.
Die Mehrheit lehnte unser Angebot an den BA und den BSK, die betreffenden Textstellen in der verbleibenden Zeit zu verbessern (klarer, mehr Belege), ab.
Auch für einen weiteren inhaltlichen Austausch zwischen BSK und dem Landesverband (Vorschlag des Landesverbands) gab es keine Mehrheit. Der Landesverband diffamiere die Friedensbewegung, deswegen müsse der ganze Text umgehend weg, nicht einzelne Textstellen. Der Bundesausschuss nahm diesen Antrag, der eindeutig eine Zensur darstellt, an.
Im zweiten Antrag fordert der Bundessprecher oder der BSK vom Landesverband Berlin-Brandenburg die baldige Einberufung einer vorgezogenen, außerordentlichen Landesmitgliederversammlung (die nächste Mitgliederversammlung wird satzungsgemäß in 2026 stattfinden). Dass dieser Antrag überhaupt behandelt wurde, ist überraschend, da er keinerlei Legitimität besitzt. Denn die Satzung der DFG-VK legt fest, dass die Landesverbände weitgehend autonom handeln. Ein Eingreifen der Bundesebene ist nur bei inaktiven oder hilfesuchenden Landesverbänden vorgesehen. Der Bundesausschuss nahm diesen Antrag trotzdem mit Mehrheit an.
Highlights aus der Diskussion über den inkriminierten Text des Landesverbands
– Ein Bundessprecher rechtfertigt es, Gaza als Freiluftgefängnis zu bezeichnen und den 7.10.2023 als Ausbruch daraus – jedenfalls wenn gesagt werde, es sei ein gewaltsamer Ausbruch. (Das bezog sich darauf, dass wir den ehemaligen Vorsitzenden der IPPNW, Matthias Jochheim, in unserem Text entsprechend zitierten.) (Redaktionelle Anmerkung: Wir haben den Bundessprecher angeschrieben und gefragt, ob er sich dazu äußern möchte. Wir haben auf unsere Anfrage keine Antwort erhalten)
– Derselbe Bundessprecher rechtfertigt die Teilnahme von Friedensaktivist*innen an der in einem Desaster endenden Gaza-Flottille 2010 damit, dass Teilnehmende angeblich nicht wissen konnten, dass gewaltbereite Dschihadisten mit an Bord waren. (Wir hatten in unserem Text darauf hingewiesen, dass Organisationen des „Gerechter Frieden“-Bündnisses die Gaza-Flottille aktiv unterstützten.) (Redaktionelle Anmerkung: Wir haben den Bundessprecher angeschrieben und gefragt, ob er sich dazu äußern möchte. Wir haben auf unsere Anfrage keine Antwort erhalten)
– Ein Delegierter meinte, es sei eine Täter-Opfer-Umkehr, die Verantwortung der Hamas für die vielen Toten und die Zerstörung in Gaza zu benennen. Er forderte von uns das Ablegen von Leichensäcken vor der israelischen Botschaft. (Wir hatten die Verantwortung der Hamas in unserem Text klar adressiert, – eine Leerstelle beim Bündnis „Gerechter Frieden“. Und wir haben in einer Aktion Leichensäcke vor der russischen Botschaft abgelegt , um Russland als Aggressor zu markieren – was Teile der Friedensbewegung ablehnen.) (Redaktionelle Anmerkung: Wir haben den Delegierten angeschrieben und gefragt, ob er sich dazu äußern möchte. Wir haben auf unsere Anfrage keine Antwort erhalten)
– Ein Delegierter fordert explizit, verantwortliche Personen aus Berlin sollen vom BSK „identifiziert“ und ausgeschlossen werden. Wir haben den Delegierten angeschrieben und gefragt, ob er sich dazu äußern möchte. In seiner Antwort schreibt er, es sei ihm nur darum gegangen, dass die Bundesebene bzw. der BSK wissen müsse, welche Personen im Landesvorstand seien. Dies sei beim BA seiner Ansicht nach nicht der Fall gewesen. Wir können nicht nachvollziehen, woher diese Ansicht kommt, da wir das Protokoll der Landesmitgliederversammlung mit den neuen Vorstandsmitgliedern bereits vor Monaten der Bundesgeschäftsstelle übermittelt haben.
– Ein Delegierter nennt die Mitglieder des Berliner Landesvorstands „antideutsch“. (Dieses Framing ist auch in der DFG-VK beliebt, um der Kritik an Antisemitismus auszuweichen und die Kritiker*innen zu denunzieren: Schlagworte anstelle von Sachargumenten, so funktioniert Kritikabwehr.) (Redaktionelle Anmerkung: Wir haben den Delegierten angeschrieben und gefragt, ob er sich dazu äußern möchte. Wir haben auf unsere Anfrage keine Antwort erhalten)
Antisemitismus? Definieren wir weg!
Zum Ausklang des Meetings behandelte der Bundesausschuss einen Antrag zur Definition von Antisemitismus. Eine bestimmte Definition solle demnach maßgeblich für die DFG-VK sein. Antisemitismus definieren klingt gut, es kommt aber auf das Kleingedruckte an. Denn die Gruppe Köln fordert in ihrem Antrag, die JDA-Erklärung als Grundlage dafür zu nehmen.
Diese ist bekannt als politische Erklärung, die die antisemitische BDS-Kampagne vor einem Antisemitismus-Vorwurf in Schutz nimmt und sich diffus zum Existenzrecht Israels (als jüdischer Staat) äußert . Sie entstand als Reaktion auf die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (kurz: IHRA). Die IHRA ist eine von fast allen europäischen Staaten (außer z.B. Russland) getragene Organisation, deren Ziele u.a. Erinnerung an den Holocaust, Bildungsarbeit und die Bekämpfung von Antisemitismus sind. Im Jahr 2016 beschloss die IHRA, eine auf jahrzehntelanger Antisemitismusforschung aufbauende Antisemitismusdefinition herauszugeben, die mittlerweile weithin anerkannt ist. Diese zeichnet sich vor allem durch klare Sprache, Berücksichtigung neuerer Phänomene und Praxistauglichkeit aus.
In ihrer in unseren Augen inkonsistenten Antragsbegründung behauptet die Kölner Gruppe wahrheitswidrig, nach der wissenschaftlichen IHRA-Definition werde Kritik an Israel (als jüdisches Kollektiv) als Antisemitismus bezeichnet. Zur Begründung gehörte auch die Behauptung, die Anwendung der IHRA-Definition führe zu einem Missbrauch, der jüdische Israelis als „Antisemiten“ bezeichne.
„Hier zeigt sich ein erschreckend niedriges Argumentationsniveau“ sagt ein*e Berliner Delegierte*r. Der behauptete Missbrauch einer Definition disqualifiziere sie, deswegen sei sie falsch? „Weniger Sachargument geht nicht.“
Die Mehrheit der Delegierten lehnte unseren Gegenvorschlag ab: Wir wiesen darauf hin, dass es angesichts des in der DFG-VK nicht ausreichend vorhandenen Wissens über moderne Erscheinungsformen des Antisemitismus besser sei, sich nicht auf eine Definition festzulegen. Dadurch könne man auch die Gesprächsebene zu seriösen Organisationen außerhalb der linksextremen und antizionistischen Blase erhalten. Der BA folgte dieser Argumentation nicht und nahm den Antrag der Kölner Gruppe mit großer Mehrheit an.
Berliner Delegierte kommentieren das so: „Der Wunsch, weiter mit BDS-nahen oder -unterstützenden Organisationen und Personen zusammenzuarbeiten und sich gleichzeitig gegen Kritik zu immunisieren, war im Bundesausschuss übermächtig. Dass diese Immunisierung mithilfe der JDA-Erklärung tatsächlich gelingen kann, ist unwahrscheinlich, denn Antisemitismus bleibt Antisemitismus“. Und: „Einmal mehr, wie schon bei der Bundeskonferenz 2024, zählten nicht vernünftige Argumente, sondern das ‚Ressentiment des pazifistischen Mobs‘, wie wir es nun nennen müssen. Der Bundesebene der DFG-VK ist nicht das Erkennen und Bekämpfen von Antisemitismus wichtig, sondern die Abwehr des Vorwurfs und der Kritik.“
Fazit
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Einsatz des Landesverbands Berlin-Brandenburg gegen Antisemitismus beim Bundesausschuss und beim Bundessprecher*innenkreis der DFG-VK auf Ablehnung stößt. Wir werden aber Zensur und unangemessene Machtdemonstrationen in einer pazifistischen Organisation nicht unwidersprochen hinnehmen. Wir halten daran fest, dass die Benennung und die Bekämpfung von Antisemitismus in unserem eigenen Tätigkeitsbereich wichtiger ist als Ignoranz oder Kritikabwehr. Wir stellen fest, dass der als „Israelkritik“ getarnte Antisemitismus eine einigende Kraft in der Friedensbewegung entfaltet. So bleibt für uns noch viel zu tun. Auch die Drohung mit Ausschlussverfahren schreckt uns nicht ab.
